Tarife 2025

…und Bestimmungen

Die Tarife des Steirischen Berg- und Skiführerverbandes beruhen auf einheitlichen Richtlinien, welche mit anderen Landesverbänden abgesprochen sind. Der Tagestarif ist der Mindesttarif, der dem Bergführer zusteht und als Berechnungsgrundlage für alle Führungen dient. Die Empfehlung für das Jahr 2025 liegt bei:

€ 480,- (bis zum II. Schwierigkeitsgrad).

Die Kosten für Kletterführungen variieren je nach Länge, Schwierigkeit sowie der Absicherung einer Tour, und werden nach einem Punkteschlüssel bewertet. Pro Punkt werden für das Jahr 2025 € 25,– verrechnet. Ich werde dir aber das rechnen erleichtern und den Endbetrag beim Angebot anführen.

Die Tages- und Klettertarife gelten für eine Person. Für zwei oder mehrere Personen erhöht sich der Tarif um 15 % bis 40 % pro Person, je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand. Die verantwortbare Teilnehmerzahl für eine Tour bestimmt der Berg- und Skiführer.

Die Übernachtungs- und Verpflegungsgebühren sowie anfallende Reisekosten für den Berg- und Skiführer werden vom Gast getragen. Benötigt der Berg- und Skiführer für die An- und Abreise einen weiteren Tag, so hat er neben den Reisespesen noch Anspruch auf einen halben Tagessatz. Dauert die Reise mehr als 5 Stunden, wird ein ganzer Tagessatz berechnet.

Wird eine Tour wegen Schlechtwetter oder aus anderen Gründen abgebrochen oder abgeändert, so hat der Berg- und Skiführer das Recht, mindestens 50 % des Tarifes oder den geltenden Tagessatz zu verrechnen.

Stornierung durch den Kunden
Eine Stornierung durch den Kunden ist schriftlich jederzeit möglich. Abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung werden dem Kunden nachfolgende Stornogebühren in Rechnung gestellt:
30 bis 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20% des Veranstaltungspreises.
19 bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Veranstaltungspreises.
Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% des Veranstaltungspreises.

Sollten bei bereits reservierten Hütten, Hotels oder Transferleistungen (Taxi bzw. Mietwagenkosten) Stornogebühren anfallen, so sind diese vom Kunden zu übernehmen. Daher wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Mehr Informationen zu den AGB findest du hier…

Für Touren mit großer Schwierigkeit, Expeditionen oder auch Trekkingtouren können keine Tarifrichtlinien gegeben werden. Diese werden auf Verhandlungsbasis mit dem Bergführer abgesprochen. Quelle: Berg- und Skiführerverband Steiermark

Ich nehme die Kleinunternehmerregelung des § 6 Abs. 1 Z 27 in Anspruch 
und weise deshalb keine Umsatzsteuer aus.